Uncategorized

AfD SIEGT vor Gericht: Wahlwiederholung kommt!. hyn

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarbrücken hat entschieden, dass die Wahl zum Saarbrücker Stadtrat vom 9. Juni 2024 ungültig ist und wiederholt werden muss. Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Grundlage des Urteils ist eine Klage eines Mitglieds der AfD, das gegen den Ausschluss seiner Partei von der Wahl geklagt hatte.

Das Landesverwaltungsamt wird nun damit beauftragt, einen neuen Wahltermin festzulegen. Die Behörde hatte den Ausschluss der AfD ursprünglich damit begründet, dass die Partei zwei Wahlvorschläge eingereicht habe. Diese Mehrfachbewerbung sei nicht zulässig gewesen, so die Argumentation des Landesverwaltungsamtes.

Der Kläger, ein AfD-Mitglied, widersprach dieser Darstellung. Er gab an, dass der erste Wahlvorschlag rechtzeitig zurückgezogen worden sei. Das OVG folgte dieser Argumentation. Ein Sprecher des Gerichts erklärte, die Kandidaten des ersten Wahlvorschlags seien durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2024 wirksam abberufen worden.

Das Gericht argumentierte in seinem Urteil mit der sogenannten Parteiautonomie, die im Grundgesetz in Artikel 21 geregelt ist. Das OVG interpretierte diesen Artikel dahingehend, dass es im Sinne einer möglichst aktuellen demokratischen Legitimation für eine Partei nötig sein müsse, Wahlvorschläge mit anderen Vorschlägen zu ersetzen. Die Klage des AfD-Mitglieds war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes noch abgewiesen worden. Seine Berufung hatte nun jedoch Erfolg.

Der Senat des OVG ließ die Revision nicht zu. Möglich ist jedoch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD im Saarland einen solchen Rechtsstreit gewinnt. Bereits im Juni des vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht des Bundeslandes die Wahl zur Regionalversammlung vom Juni 2024 für ungültig erklärt. Auch in jenem Fall hatte die AfD dagegen geklagt, dass sie nicht zur Wahl zugelassen worden war. Wie lange die Entscheidungen des Stadtrats aus den vergangenen zwei Jahren rechtlich gültig bleiben, ist aus dem Urteil nicht bekannt.

Mit 21 Jahren gibt San Diego Pooth ENDLICH zu, was wir alle vermutet haben.

LEAVE A RESPONSE

Your email address will not be published. Required fields are marked *